Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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FAQ - Bewerbung und Zulassung

Wie funktioniert der Bewerbungsablauf bei internationalen Bewerbern?

Der Bewerbungsprozess unterscheidet sich für Bewerber, die in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung Abitur erworben haben und allen anderen Bewerbern. Die Nationalität ist an dieser Stelle irrelevant.

Bewerber mit einem Abitur bewerben sich bei der MLU oder über DoSV (bitte für den jeweiligen Studiengang gesondert erkundigen). Bei allen anderen Bewerbern muss erst die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland festgestellt werden. Ihre Bewerbung durchläuft daher einen zweistufigen Prozess:

  1. Zuerst müssen Sie ihre Bewerbung bei uni-assist    einreichen, das gegebenenfalls ihre Hochschulzugangsberechtigung feststellt.
  2. Uni-assist leitet im zweiten Schritt alle Bewerbungen mit Hochschulzugangsberechtigung and die MLU weiter. Aus diesen werden via Auswahlverfahren die Bewerber ausgewählt und die Zulassungen versendet.

Uni-assist stellt ein Onlinetool    bereit, mit dem Sie ihre Hochschulzugangsvoraussetzung vor der Bewerbung prüfen können. Bewerber mit GCE finden zudem genauere Informationen zu benötigten Prüfungsfächern beim DAAD   . Sie müssen sich trotzdem via uni-assist bewerben, da wir keine Bewerbungen bearbeiten können, die nicht zuvor von uni-assist freigegeben wurden.

Wenn Sie mit uni-assists Ergebnis nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie bitte zunächst uni-assist. Falls ihre Einwände bestehen bleiben, können Sie uns kontaktieren, um den Sachverhalt zu prüfen. Wir können und werden aber keine anlasslosen Prüfungen der Hochschulzugangsberechtigung durchführen.

Warum muss verlangt uni-assist den Nachweis von Deutschkenntnissen, obwohl ich mich für einen Studiengang auf Englisch beworben habe?

Die Antwort auf die Frage hängt mir der vorhergehenden zusammen: Wenn uni-assist eine direkte Hochschulzugangsberechtigung bei Ihnen feststellt, dann müssen Sie auch keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn Sie sich auf ein englischsprachiges Programm bewerben.

Wenn Sie bei Ihnen eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung festgestellt wird, müssen Sie eventuell ein Jahr Studienkolleg in Deutschland absolvieren, um ein Hochschulstudium aufzunehmen. Leider wird das Studienkolleg nur auf Deutsch angeboten, weswegen in diesem Fall Deutschvorkenntnisse nötig sind.

Kann ich mich bewerben, wenn ich einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang andernorts nicht bestanden habe?

Bei einem endgültig nicht bestandenen, wirtschaftswissenschaftlichen Studium an einer anderen Hochschule muss unser Prüfungsamt individuell prüfen, ob ein Studium in dem bei angestrebten Studiengang möglich ist. Dazu benötigen wir ihre aktuelle Leistungsübersicht.

Kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?

Ja, das können Sie. Für die meisten Programme, die im Wintersemester beginnen, ist im Winter ist eine Bewerbung auf das 1./3./5. Fachsemester und im Sommer auf das 2./4./6. Fachsemester möglich.

Bewerben Sie sich bitte auf dem gleichen Weg wie ein Studienanfänger und tragen im Online-Bewerberportal bzw. auf uni-assist das entsprechende Fachsemester ein. Ihrer Bewerbung legen Sie zusätzlich einen Einstufungsbescheid für das angestrebte Fachsemester bei, den Sie bei unserem Prüfungsamt anfordern können. Schicken Sie uns dazu bitte ihre aktuelle Leistungsübersicht.

Als Bewerber auf ein höheres Fachsemester müssen Sie in jedem Fall alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen. Falls Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, müssen im angestrebten Fachsemester zudem freie Kapazitäten vorliegen.

Kann ich fehlende Zulassungsvoraussetzungen nachholen/nachreichen?

Nein, ihre Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen sind wesentliche Bestandteile bei der Ermittlung Ihrer Punktzahl im Auswahlverfahren. Sie müssen daher fristgemäß eingereicht werden, damit ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann. Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung finden die letzmögliche Nachreichfrist bei fristgerecht gestelltem Zulassungsantrag in der HVVO §2 Abs. 5   .

Kann ich fehlende Zulassungsvoraussetzungen ausgleichen?

Nein, dies gilt insbesondere mit Blick auf Sprachnachweise.

Welche Nachweise werden als Sprachnachweise anerkannt?

Ihr nachgewiesenes Sprachniveau geht bei zulassungsbeschränkten Studiengängen in die Ermittlung der Punktzahl im Auswahlverfahren ein.  Um eine Vergleichbarkeit der ermittelten Sprachniveaus zu garantieren, können nur die in der Studien- und Prüfungsordnung aufgeführten Nachweise verwendet werden. Praktika im Ausland, englischsprachige Veranstaltungen im Studium, interne Tests, o.ä. weisen keine vergleichbaren Sprachkenntnisse aus.

Falls Sie ihr Abitur als als Englischnachweis für den Zugang zu einem Bachelorstudiengang verwenden, so können Sie die geforderte Mindestpunktzahl im Durchschnitt über die 4 Abiturhalbjahre oder über die Abiturprüfung nachweisen. Beim Durchschnitt werden die Nachkommastellen nicht aufgerundet.

Wie viele Plätze werden jedes Jahr vergeben?

Die Anzahl der zu vergebenden Plätze wird jedes Jahr durch die Universitätsleitung neu bestimmt. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Ihnen einzelne Anfragen zu Kapazitäten nicht beantworten können.

Wie stehen meine Chancen auf Zulassung?

Eine Vorhersage über Ihre Chancen zu treffen ist unmöglich. Die Zahl der Bewerber variiert von Jahr zu Jahr und ihre Chancen ergeben sich aus all ihren Bewerbungsunterlagen im Verhältnis zu allen Mitbewerbern. Bitte haben Sie auch hier Verständnis dafür, dass wir Ihnen einzelne Anfragen nicht beantworten können.

Wann erhalte ich eine Zusage/Absage auf meine Bewerbung?

Zulassungen für das Winter- bzw. Sommersemester werden ca. in der zweiten Augustwoche bzw. in der zweiten Februarwoche verschickt.

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