Informationen zur Prüfungsanmeldung/ Prüfungsteilnahme/ Prüfungsunfähigkeits- bescheinigung
Informationen zur Prüfungsanmeldung/Prüfungsteilnahme SoSe 2012
Prüfungstermine:
Die Prüfungstermine der 1. und 2. Prüfungsperiode des SoSe 2012 stehen Ihnen unter der Rubrik "Prüfungstermine: Bachelor, Master, Diplom" zur Verfügung.
Prüfungsanmeldung:
Die Prüfungsanmeldung startet für die erste Prüfungsperiode mit wenigen Ausnahmen am 21.05.2012 und für die zweite Prüfungsperiode mit wenigen Ausnahmen am 08.08.2012. Die genauen Anmeldzeiträume können Sie iden PDF-Dokumenten bei den veröffentlichten Prüfungsterminen entnehmen.
Sollten Sie sich im Löwenportal nicht anmelden können, ist ausschließlich die persönliche Anmeldung vor Ort im Sekretariat des Prüfungsamtes möglich. Zur Wahrung der Anmeldefrist ist eine Mail an das Sekretariat des Prüfungsamtes im Anmeldezeitraum erforderlich.
Alle Studierenden sind verpflichtet einen Nachweis über die Anmeldung im Löwenportal zur Klausur vorzulegen. Ohne diese Anmeldung wird eine Teilnahme (bei Fehlen auf der Prüfungsteilnehmerliste) verweigert. Bei Anmeldungen vor Ort im Prüfungsamt wird ein Anmeldenachweis erstellt.
Bitte beachten Sie, dass die Modulanmeldung Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist.
Jede Anmeldung zur Prüfung ist bindend und gilt als Prüfungsversuch.
Achtung: Prüfungsanmeldezeiträume anderer Fakultäten können von unseren abweichen! Insbesondere kann die Frist zur Anmeldung kürzer sein!
Prüfungsteilnahme:
Eine Prüfungsteilnahme ohne vorherige Prüfungsanmeldung ist nicht möglich! Die Lehrstühle werden auf diese Vorgehensweise aufmerksam gemacht!
Die Berechtigung zur Prüfungsteilnahme ist durch das Vorlegen Ihres schriftlichen Nachweises der Prüfungsanmeldung zum Klausurtermin legitimiert.
Achtung: Die Teilnahme an Juristischen Klausuren im Masterprogramm bzw. Diplom-Hauptstudium ist zum ersten Prüfungstermin erforderlich. Eine Teilnahme am Wiederholungstermin (2. Prüfungstermin) ist nur bei Prüfungsunfähigkeit oder Klausurwiederholung des ersten Termins möglich. Das Juristische Prüfungsamt gibt zur Kenntnis, dass Papier zu diesen Klausuren mitzubringen ist.
Achtung: Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankmeldung!
Aus rechtlichen Gründen ist es ab sofort erforderlich, dass bei Krankmeldungen für Prüfungsleistungen grundsätzlich eine vom Arzt ausgestellte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung binnen drei Werktagen im Prüfungsamt einzureichen ist. Diese ist nicht zu verwechseln mit dem Krankenschein im Original.
Eine Formulierungshilfe für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung steht Ihnen auch unter Studierende/ Formulare des Prüfungsamtes als PDF-Datei zur Verfügung.
Hinweisblatt Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
Hinweisblatt Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung.pdf
(60,2 KB) vom 27.04.2011
Formular zur Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit
Formular Bescheinigung in Prüfungsfähigkeit.pdf
(57,1 KB) vom 05.10.2011